FFH-Verträglichkeit, FFH-Managementpläne

Die (Flora-Fauna-Habitat Richtlinie, FFH-RL) sowie die Vogelschutzrichtlinie verpflichten die Mitgliedstaaten, zur Erhaltung der biologischen Vielfalt ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten mit der Bezeichnung NATURA 2000 einzurichten und darauf bezogene Schutzmaßnahmen zu ergreifen (FFH-Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete).

Die FFH-RL bestimmt auch, dass Pläne und Projekte, die ein solches Gebiet einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten erheblich beeinträchtigen könnten, auf die Verträglichkeit mit den für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungszielen überprüft werden müssen.

Die Planungsgemeinschaft LaReG führt FFH-Verträglichkeits-Vorprüfungen und -Untersuchungen durch ebenso wie eine Erfassung der wertbestimmenden Lebensraumtypen, Tier- und Pflanzenarten der Natura 2000-Gebiete.

Im Rahmen einer Verträglichkeitsuntersuchung kann insbesondere zur Minimierung von Vorhabenswirkungen eine Abwägung zwischen Projektvarianten erfolgen. Das Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsprüfung ist für die Zulässigkeit bzw. Durchführung des Planes oder Projektes entscheidend.

Projektauswahl

FFH-Relevanzabschätzung Erweiterung DUSS-Terminal Hamburg Billwerder (2023)
Freie und Hansestadt Hamburg
FFH-Verträglichkeitsvorprüfung zur Baugrundhauptuntersuchung für die Erneuerung der EÜ Süderelbe (2022)
Freie und Hansestadt Hamburg
FFH-Managementplan Nr. 389 "Meißendorfer Teiche" und EU-Vogelschutzgebiet V31 „Ostenholzer Moor und Meißendorfer Teiche“ (2022)
Landkreis Celle
FFH-Managementplan 149 Bachtäler im Oberharz um Braunlage (2022)
Landkreis Goslar
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